Vorsorge treffen

Warum? Wie? Wer? Wann?

Warum und wie Vorsorge treffen?

Warum?

Einer der Gründe ist, dass unsere christliche Überzeugung, unsere Werte und Wünsche bis zuletzt respektiert werden - und zwar dann, wenn wir unseren Willen nicht mehr äußern können. Für viele ist einer dieser Werte, im Frieden sterben zu dürfen. Deshalb möchten sie nicht, dass der Sterbeprozess unnötig und sinnlos verlängert wird.

Ein weiterer Grund ist, dass die Angehörigen oder nahe stehenden Menschen es etwas leichter haben, uns in der letzten Phase des Lebens zu begleiten und schwerwiegende Entscheidungen, die uns betreffen, in unserem Sinn zu fällen.

In Deutschland gibt es keine automatische Stellvertretung (mit Ausnahme der Eltern für ihre minderjährigen Kinder). Daher besteht ein dritter Grund darin, sicherzustellen, dass eine Person unseres Vertrauens unsere Interessen wahrnimmt, und nicht ein Gericht.

WIE?

Es gibt viele Bereiche, in denen man Vorsorge treffen kann. Die wohl wichtigsten, die im Vorsorgeordner der Freikirche erfasst und in den Informationsstunden behandelt werden, sind diese:

  1. Patientenverfügung.
    Darin legen wir schriftlich fest, welche Behandlung wir dann wünschen, wenn wir unseren Willen nicht mehr bilden oder äußern können, und welche nicht.
  2. Vorsorgevollmacht.
    Darin legitimieren wir eine Person unseres absoluten Vertrauens, Aufgaben für uns zu erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen für uns abzugeben, wenn wir das selbst nicht mehr können. Zu den wohl wichtigsten Aufgaben gehört es, für die Beachtung unserer Patientenverfügung und für die Erfüllung unserer Bestattungswünsche zu sorgen.
  3. Betreuungsverfügung.
    Wer keine Person des absoluten Vertrauens hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht als seinen Betreuer bestellen soll (und wen nicht). Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Gerichts und ist diesem gegenüber für seine Arbeit rechenschaftspflichtig.
  4. Testament.
    Wie das Vermögen im Erbfall verteilt wird, entscheidet in der Regel die gesetzliche Erbfolge. Wer seinen Nachlass lieber selbst regeln möchte und beispielsweise eine Schenkung plant, sollte ein Testament machen. Internetnutzer sollten festlegen, was mit dem "digitalen Nachlass" (Nutzerkonten, online geschlossene Verträge etc.) geschehen und wer Zugang zu den Daten haben soll.
  5. Sorgerechtsverfügung.
    Eltern minderjähriger Kinder sollten für den Fall Vorsorge treffen, dass sie aufgrund eines Unfalls oder wegen Krankheit nicht mehr für ihre Kinder sorgen können. In der Sorgerechtsverfügung legen sie fest, wer das Sorgerecht für ihre Kinder zugesprochen bekommen soll und wer nicht. Außerdem können sie zwischen dem Sorgerecht in Erziehungs- und in Finanzfragen differenzieren.
  6. Bestattungsvorsorge.
    Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen gibt es neben der Bewältigung des Verlustes auch eine ganze Reihe von Formalitäten zu erledigen. Zur Entlastung unserer Angehörigen bzw. der Hinterbliebenen können wir Vorsorge treffen und unsere Vorstellungen und Wünsche festhalten.

WER?

Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sollte jeder Mensch ab 18 Jahren abfassen, denn nur bei Minderjährigen übernehmen deren Eltern automatisch die rechtsverbindliche Vertretung. Da eine Krankheit oder ein schwerer Unfall jeden Menschen treffen kann, ist es für Menschen jedes Alters sinnvoll, sich rechtzeitig über eine Patientenverfügung und eine (ergänzende) Vorsorgevollmacht Gedanken zu machen.

Da junge Menschen in der Regel sehr aktiv in den sozialen Netzwerken sind, sollten sie auch über die Regelung ihres digitalen Nachlasses nachdenken. Ein Testament darf ein Minderjähriger ab einem Alter von 16 Jahren errichten, allerdings muss es ein notariell beglaubigtes Testament sein. Erst nach Eintritt der Volljährigkeit darf er ein eigenhändiges Testament verfassen.

Bezüglich einer Organspende dürfen Jugendliche ab dem 16. Geburtstag ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende erklären (Organspendeausweis). Einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen dürfen sie bereits ab dem 14. Lebensjahr.

WANN?

So schnell wie möglich, dann ist man diese "Sorge" los. Am besten eine Informationsveranstaltung besuchen, in der man den Vorsorgeordner erwerben kann und beim Ausfüllen der Vordrucke begleitet und beraten wird. Oder man bestellt hier den Vorsorgeordner, der auch grundsätzliche Hinweise zur Patientenverfügung, zur Vorsorgevollmacht (alternativ: zur Betreuungsverfügung), zum Testament, zur Sorgerechtsverfügung und zur Bestattungsvorsorge enthält. Bei Unklarheiten stehen die beiden Beauftragten der Freikirche telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung (siehe Vorsorge vor Ort).

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