Die Nutzungsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Gemeinden im Umgang mit ihren Gemeindehäusern. Sie gilt deutschlandweit.
Die Nutzungsordnung regelt auch, dass Gemeinden, die einen temporären wirtschaftlichen Engpass haben, gemäß der dort angeführten Parameter, einen Antrag auf Reduzierung des Nutzungsbeitrages für einen bestimmten Zeitraum stellen können.
Antrag für die Stundung des Nutzungsbeitrages.