1 Vertragsschluss:
Die Anmeldung ist die verbindliche Erklärung des Teilnehmers / der Teilnehmerin, auf Grundlage der Ausschreibung und dieser Teilnahmebedingungen an der Maßnahme teilnehmen zu wollen.
Eine Anmeldung ist per E-Mail, per Fax, per Brief oder online möglich.
Bei Minderjährigen nur durch die Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen. Wird die Anmeldung nur von einer sorgeberechtigten Person abgegeben, ist damit zugleich die Erklärung verbunden, weitere sorgeberechtigte Personen (soweit vorhanden) zu vertreten. Ausschlaggebend für die Minderjährigkeit ist das Alter des Reisenden zum Zeitpunkt der Anmeldung. Mit der Anmeldung erfolgt unsererseits die Zusendung des auszufüllenden Freizeitpasses.
2 Teilnahmebeschränkung
An der Maßnahme kann grundsätzlich jeder teilnehmen. Eventuelle Einschränkungen oder bevorrechtigte Personen sind angegeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch an der Teilnahme besteht nicht.
3 Reisepreis
Der Reisepreis, ggf. die Anzahlung und Fälligkeiten sind aus der Ausschreibung zu ersehen. Bei Altersstaffelung gilt das Alter zum Zeitpunkt der Reise. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung entfällt die Anzahlung.
4 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter bemüht sich um eine gewissenhafte Vorbereitung, er sorgt für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Er bemüht sich um die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
5 Rücktritt des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Ein Reiserücktritt durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin erfolgt durch schriftliche Erklärung oder Nichterscheinen zum Reiseantritt. Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Der Veranstalter kann diesen Anspruch entsprechend der nachfolgenden Gliederung pauschalieren:
- bis 30. Tag vor Reiseantritt = 20% des Gesamtpreises
- bis 22. Tag vor Reiseantritt = 40% des Gesamtpreises
- bis 15. Tag vor Reiseantritt = 60% des Gesamtpreises
- bis 8. Tag vor Reiseantritt = 70% des Gesamtpreises
- bis 4. Tag vor Reiseantritt = 75% des Gesamtpreises
- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise = 80% des Gesamtpreises.
Sollten nachweisbar Mehrkosten angefallen sein, so können diese ebenfalls berechnet werden.
In jedem Fall bleibt es dem Teilnehmer / der Teilnehmerin unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer eigenen Reiserücktrittsversicherung.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verantwortet gültige Reisedokumente, ansonsten ist der Teilnehmerbetrag in voller Höhe zu leisten.
6 Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Rücktrittsrecht, bei Vorbehalt aufgrund nichterreichen der Mindestzahl zum Anmeldeschluss oder höherer Gewalt, vor.
In diesem Fall wird der Reisepreis erstattet.
7 Aufsicht
Die Aufsichtspflicht für Minderjährige übernehmen die Reiseleiter ab Beginn der Maßnahme und bis zur Übergabe an die Sorgeberechtigten. Während der Freizeit-/ Veranstaltungsmaßnahme kann den Teilnehmern festgelegte Zeit für selbständige Unternehmungen eingeräumt werden, die sie ohne Aufsicht in einem angewiesenen und angemessenen Rahmen gestalten dürfen (Freizeit im Objekt etc.).
8 Verhalten während der Maßnahme
Der Veranstalter gestaltet die Maßnahme entsprechend seiner Satzung mit christlichen Inhalten und Lebensformen.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verzichtet deswegen auf die Mitnahme und den Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Rauschmitteln und auf die Vornahme von sexuellen Handlungen.
9 Pflichtverletzung
Verletzt der Teilnehmer / die Teilnehmerin seine / ihre vertraglichen Pflichten und/oder werden Anordnungen nicht befolgt, kann es zum Ausschluss des Reisenden durch den Veranstalter kommen. Der Veranstalter ist berechtigt den Reisevertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Bei Minderjährigen haften die Sorgeberechtigten.
Im Falle eines Ausschlusses von der Maßnahme, obliegt es den Sorgeberechtigten, den Minderjährigen / die Minderjährige zeitnah und auf eigene Kosten von der Maßnahme abzuholen.
Bei Maßnahmen im Inland hat dies innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden nach Ausschluss zu erfolgen, bei einer Maßnahme im Ausland innerhalb einer Zeitspanne von 48 Stunden nach
Ausschluss.
10 Verwahrung
Nicht erwünschte oder gefährliche Gegenstände, wie im Teilnehmerbrief aufgeführt, können vom Veranstalter für die Zeit der Maßnahme in Verwahrung genommen werden
11 Haftung
Für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er für die Durchführung der Fremdleistung nicht selbst, soweit in der Ausschreibung auf die Vermittlung von Fremdleistung hingewiesen wurde.
12 Bildaufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Maßnahme Bildaufnahmen auch von ihm gemacht werden und dass diese für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters genutzt werden können.
Sollte ein berechtigtes Interesse daran bestehen, dass Bilder nicht veröffentlicht werden, muss dies schriftlich vor Beginn der Maßnahme dem Veranstalter mittgeteilt werden.
13 Teilnehmerliste
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin bzw. die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer in Form einer Teilnehmerliste allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen zur Verfügung gestellt werden.
14 Versicherungen
Es wird dringend eine Haftpflicht- sowie eine Reiserücktrittsversicherung (wie in § 5 erwähnt) empfohlen.